Veranstaltung: | 01. Landesdelegiertenrat 2019 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge zur Änderung der Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.01.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.02.2019, 21:20 |
E-2: Antrag auf Änderung der Erstattungsordnung
Antragstext
Die Erstattungsordnung wird in Passus „B Erstattungen erfolgen nur auf Antrag“
um den Passus „und vorherig erfolgter schriftlicher oder mündlicher Genehmigung“
erweitert.
Begründung
Mit unserem Mitgliederzuwachs steigt auch die Teilnahme von Mitgliedern unseres Landesverbands an Bundesarbeitsgemeinschaften. Um die Abrechnung der Teilnahmekosten (Fahrkarten, Verpflegung, Hotel) für die Antragsteller*innen und unsere Finanzreferentin zu erleichtern, einen genauen Überblick über die Finanzen zu bewahren und Transparenz zu schaffen, soll im Vorfeld der*die Landesschatzmeister*in über die entstehenden Kosten informiert werden.
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Auszug aus der Erstattungsordnung:
A) Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen entstehen bei der Wahrnehmung von:
- Ämtern, in die sie von einer Mitglieder- oder VertreterInnen-Versammlung oder einem anderen, satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei gewählt oder entsendet wurden, oder
- Mandaten, die ihnen von einer Mitglieder- oder VertreterInnen-Versammlung oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ oder Gremium der Partei erteilt wurden oder die sie kraft Amtes wahrnehmen, oder
- Aufgaben, mit denen sie von einer Mitglieder- oder VertreterInnen-Versammlung, dem Vorstand oder einem anderen satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium der Partei betraut wurden.
B) Erstattungen erfolgen nur auf Antrag
Für die Erstattung ist das vorgesehene Formular zu verwenden.