Begründung siehe Global Antrag.
Sollte der Global Antrag so nicht durchkommen wird diese Änderung des Antrages beantragt.
Antrag: | Antrag auf Änderung der Erstattungsordnung |
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Antragsteller*in: | Andreas Gernegroß (Salzland KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.02.2019, 15:03 |
um den Passus „und vorherig erfolgter schriftlicher oder mündlicher Genehmigung“ erweitert.
Die Ersattungsordnung ist dann noch um folgende Regelungen zu ergänzen:
1. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
2. Der Bescheid zum Antrag muss innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
3. Der Antrag muss 10 Werktage vor Beginn einer Reise erfolgen.
4. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn das Reisekostenbudget absehbar überzogen wird. Das ist der Fall, wenn 75% des dafür vorgesehen Budget ausgegeben wurde und eine Haushaltssprerre in diesem Bereich durch den Landesvorstand oder der/die Schatzmeister*in ausgesprochen wurde.
5. Die Gründe für eine Ablehnung sind im Bescheid aufzuführen.
6. Gegen den Bescheid ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Über diesen Widerspruch muss innerhalb von 5 Werktagen entschieden werden. Gegen die Ablehnung des Widerpsruchsbescheid ist Klage beim Landeschiedsgericht möglich.
Die Erstattungsordnung wird in Passus „B Erstattungen erfolgen nur auf Antrag“
um den Passus „und vorherig erfolgter schriftlicher oder mündlicher Genehmigung“
erweitert.
Die Ersattungsordnung ist dann noch um folgende Regelungen zu ergänzen:
1. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
2. Der Bescheid zum Antrag muss innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
3. Der Antrag muss 10 Werktage vor Beginn einer Reise erfolgen.
4. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn das Reisekostenbudget absehbar überzogen wird. Das ist der Fall, wenn 75% des dafür vorgesehen Budget ausgegeben wurde und eine Haushaltssprerre in diesem Bereich durch den Landesvorstand oder der/die Schatzmeister*in ausgesprochen wurde.
5. Die Gründe für eine Ablehnung sind im Bescheid aufzuführen.
6. Gegen den Bescheid ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Über diesen Widerspruch muss innerhalb von 5 Werktagen entschieden werden. Gegen die Ablehnung des Widerpsruchsbescheid ist Klage beim Landeschiedsgericht möglich.
Begründung siehe Global Antrag.
Sollte der Global Antrag so nicht durchkommen wird diese Änderung des Antrages beantragt.