Veranstaltung: | 01. Landesdelegiertenrat 2019 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.02.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.02.2019, 23:38 |
A-4: CETA im Bundesrat verhindern – Standards der Daseinsvorsorge bewahren
Antragstext
Bündnisgrüne Handelspolitik steht für eine gerechte Gestaltung der
Globalisierung, in der sozial-ökologische Standards und das Vorsorgeprinzip
festgeschrieben sind, die kommunale Daseinsvorsorge geschützt wird, die
parlamentarische Mitbestimmung bei der regulatorischen Kooperation garantiert
und das Pariser Klimaabkommen als zentraler Bestandteil behandelt werden. Dabei
lehnen wir einseitige Gerichte und Sonderklagerechte für private Investoren, mit
denen Menschenrechte, Verbraucher*innenschutz und Klimaschutz umgangen werden
könnten, ab. Nationales bzw. europäisches Recht darf nicht durch parallele
Gerichtsbarkeiten für Konzerne aufgeweicht werden. Statt mit jedem
Handelsabkommen neue Schiedsgerichte einrichten zu wollen, setzen wir uns für
die Schaffung eines internationalen Handelsgerichtshofs ein, der bei den
Vereinten Nationen angesiedelt werden soll und vor dem neben Investoren auch
natürlichen Personen die Möglichkeit zur Klage eingeräumt wird. Bei der
Gestaltung von Märkten muss das Primat der Politik gelten.
CETA greift nicht nur in die Kompetenzen des Bundes, sondern auch in die
Kompetenzen der Länder und Kommunen ein. Vor diesem Angriff auf die Gestaltung
der politischen Selbstverwaltung und -gestaltung wehren wir uns entschieden.
Kommunale Daseinsvorsorge muss vor Deregulierung und Privatisierung geschützt
werden, da sie die Lebensqualität der Menschen sichert und zum sozialen
Zusammenhalt beiträgt. Eine funktionierende Grundversorgung muss weiterhin in
der Hand gewählter Vertreter*innen liegen, um demokratische Mitbestimmung auch
auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. Wir fordern eindeutige Schutzklauseln
gegen neue, zusätzliche Risiken, die soziale Dienstleistungen, die
Wasserversorgung oder den Bildungsbereich bedrohen können. Auf allen Ebenen
setzen wir uns für Vertragsanpassungen im Sinne der oben genannten Kriterien
ein.
Deshalb lehnen wir CETA in dieser Form weiterhin ab und fordern unsere
Vertreter*innen in der Kenia-Koalition dazu auf, auf eine Ablehnung des
Abkommens seitens Sachsen-Anhalts im Bundesrat hinzuwirken.