Hiermit wird ein Bürokratiemonster geschaffen.
Es gibt formale Mängel und fehlende Regelungen, die einen geregelten Ablauf erschweren.
- Wie schnell muss ein Antrag bearbeitet werden?
- Mit welcher Frist muss ein Antrag vorher gestellt werden.
- Welche Gründe darf es geben, um einen Antrag abzulehen.
Weiterhin behindert es die Arbeit der Gremien erheblich. Derzeit ist jede Fahrt eines Mitgliedes zu einer LFG ersttungsfähig. Wenn jede Person, die zu einer LFG fahren möchte, einen Antrag stellen soll, dann zieht das einen Berg von Anträgen nach sich, der erst einmal formal zu bewäligen ist. Unabhängig von der Tatsache nach dem komischen Verständnisses von Parteiarbeit, welches hier in diesem "kleinen" Antrag innewohnt.
Fahrten zu BAGen bedürften insoweit auch einer anderen Regelung, da diese von Vornherein nicht für Delegierte abgelehnt werden dürften. (Hinweis auf Finanzbeziehungen Bundesverband und Landesverband)
Problematisch wird dieser "kleine" formale Antrag dann, wenn es um Verzichtsspenden geht. Nach meiner Meinung würde diese Änderung bewirken, dass aus formalen Gründen eine Verzeichtspende nicht mehr in Frage kommt, da nur darauf verzichtet werden kann, was mir von vornherein zustehen würde.
Als Mitglied eines Kreisvorstandes habe ich ein weiteres Problem. Unser KV verweist in Art und Form auf die Ersattungsordnung des Landesverbandes. Sollte dieser Antrag so beschlossen werden, dann haben wir auf Kreisebene auch mit einem Bürokratiezuwachs zu kämpfen. Jede Fahrt eines Delegierten oder Vorstandes zu LDR oder Parteitagen müsste vorher genehmigt werden. Zumal davon auszughehen ist, dass eine Begrenzung formal hier nicht zulässig wäre. Ein Ausweg wäre, dass unser KV eine eigene Ersattungsordnung beschließt. Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren so gewollt werden kann.